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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nützliche Informationen auf einen Blick

Um Ihnen einen erholsamen und reibungslosen Aufenthalt bereiten zu können, bitten wir Sie unsere AGBs sorgfältig durchzulesen. Darin finden Sie wichtige Informationen für Ihren Aufenthalt im Hotel Münchwilen.

1. Allgemeine Grundlagen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden, nachfolgend Gast genannt, und dem Hotel Münchwilen, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand: Münchwilen TG. Es kommt für alle Vertrags-, Reservations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen oder eine Gruppe von mehreren Gästen mit einer Mindestzahl von 5 gebuchten Personen.

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten E-Mail-Nachrichten und Nachrichten unseres Reservationssystems, in welchen den Aufenthalt gemäss Bestimmungen regelt.

Vertragspartner: Vertragspartner sind der Gast und das Hotel, bzw. der Veranstalter oder Mittler und das Hotel, sofern zwischen den Parteien keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der Zahlungsgarantie oder der schriftlichen Bestätigung des Gastes zustande. Eine Reservierung, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel für beide Seiten verbindlich.

Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservierung des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.

Sollten trotz einer bestätigten Reservierung keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel anbieten. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

6. Nutzungsdauer

6.1 Hotel: Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Zimmer ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.

Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast bis spätestens 17.00 Uhr kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers CHF 50.00 in Rechnung stellen. Danach wird eine volle Nacht verrechnet. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel aufzubewahren.

6.2 Seminarbereich: Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, über den gemieteten Saal der vereinbarten Nutzungszeit zu verfügen oder nach Vereinbarung. Der Saal steht 30 Minuten vor Beginn des Anlasses zum Einrichten bereit. Frühere Saalbezüge gleichentags oder am Vorabend sind nur in Absprache möglich und sind kostenpflichtig.

Die Benützung des gemieteten Saals nach 00:00 Uhr (Polizeistunde) muss vorgängig angemeldet werden und wird pro angebrochene Stunde mit CHF 200.- berechnet.

7. Preise / Zahlungspflicht

Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer und Service mit ein. Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.

Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Je nach Vereinbarung bzw. ab einem gewissen Reservierungsbetrag kann das Hotel eine Anzahlung oder die Vorauszahlung des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu überweisen.

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 9 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind.

8. Rücktritt durch das Hotel

Das Hotel ist berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

  • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthalt Zwecks, gebucht oder genutzt werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
  • der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
  • der Veranstalter seiner Informationspflicht nicht nachkommt;
  • der Veranstalter die Zimmer oder Kontingente ohne Information an das Hotel über Drittkanäle oder weitere Veranstalter verkauft;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei einem Rücktritt des Hotels aus den oben genannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

9. Annullierung der Reservierung / Gebühren

9.1 Hotel

9.1.1 Annullierung: Eine Annullierung der Reservierung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullierung vorliegt, oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullierungsgebühren in Rechnung stellen.

9.1.2 Annullierung von Hotelreservationen: Wenn Sie ein Zimmer reserviert haben, ohne die Reservation mittels Kreditkarte oder Bestätigung zu garantieren, werden wir das Zimmer bis 18 Uhr am Ankunftstag für Sie freihalten. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht erscheinen, kann das Hotel automatisch über das/die Zimmer verfügen.

Wenn Sie Ihre Reservation mittels Kreditkarte garantiert haben und die reservierte Leistung nicht beziehen können/wollen, bitten wir Sie, die Reservation bis spätestens 48 Stunden vor dem Anreisetag zu annullieren. Bei verspäteter Annullierung, Nicht-Erscheinen (No-Show), verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise, wird grundsätzlich eine Nacht in Rechnung gestellt. Kann das/die Zimmer anderweitig vermieten werden, sehen wir gerne von einer Rechnungsstellung ab.

Für Reservationen über Online Portale gelten die jeweils angegebenen Reservations- und Annullationsbedingungen. Kreditkarten werden durch uns elektronisch geprüft. Bei einer ungültigen Kreditkartenangabe, betrachten wir die Buchung als nicht garantiert.

9.1.3 Annullierung von Gruppen/Reservationen ab 6 Personen: Wir bitten Sie, uns wesentliche Änderungen Ihrer Reservation möglichst frühzeitig und schriftlich mitzuteilen. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass wir dies zu vertreten haben, ist grundsätzlich folgende Annullierungspauschale geschuldet:

Annullationsbedingungen:

Diese Annullationskonditionen gelten für die ganze Gesellschaft und nicht für einzelne Gäste:

  • 4 bis 3 Wochen vor dem Anlass: 50% der reservierten Leistungen
  • 3 bis 2 Wochen vor dem Anlass: 75% der reservierten Leistungen
  • weniger als 2 Wochen vor dem Anlass: 100% der reservierten Leistungen weniger als 48 Stunden vor dem Anlass und «no shows»:
  • 100% der reservierten Leistungen*

*Diese Klausel gilt jedoch auch für Einzelfälle.

Entscheidend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullierung des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail Nachrichten.

9.2. Events: Leistungen gemäss separater schriftlicher Vereinbarung.

9.2.1. Annullationsgebühren Seminare

9.2.1.1 Seminar

Pauschale

  • 4 bis 3 Wochen vor dem Anlass: 50 % der reservierten Leistungen
  • 3 bis 2 Wochen vor dem Anlass: 75 % der reservierten Leistungen
  • weniger als 2 Wochen vor dem Anlass: 100 % der reservierten Leistungen weniger als 48 Stunden vor dem Anlass und «no shows»:
  • 100 % der reservierten Leistungen*

Änderung der Personenanzahl:
Die Mindestzahl von 4 Personen darf nicht unterschritten werden. Folgende Änderungen der Personenzahl werden bei der Verrechnung berücksichtigt:

  •  bis 15 Tage vor dem Anlass: max. 50% der ursprünglichen Personenzahl
  • 14 bis 2 Tage (bis 14:00 Uhr) vor dem Anlass: max. 20% der ursprünglichen Personenzahl
  • 2 Tage (ab 14:00 Uhr) vor dem Anlass: 0% der ursprünglichen Personenzahl

Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters, dem Hotel etwaige Anpassungen der Personenzahl mitzuteilen. Wünscht der Veranstalter Einzelinkasso, haftet er für einen allfälligen Differenzbetrag zur zuletzt gemeldeten Personenanzahl.

Übernachtungen
Bitte beachten Sie dazu die Annullierungsbedingungen unter 9.1.

10. Verunmöglichte Anreise

Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.

11. Aufenthalt, Schlüssel, Sicherheit, Internet, Rauchen

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der Genehmigung des Hotels. Ohne Zustimmung des Hotels werden dem Mieter des Zimmers CHF 65.- pro zusätzliche Person in Rechnung gestellt.

Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

Der vom Hotel abgegebene Zimmerschlüssel bleibt Eigentum des Hotels. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Der Verlust des Schlüssels wird mit CHF 50.- dem Gast in Rechnung gestellt.

Für einen Zugang zum ist für alle Gäste kostenlos. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung. IP und MAC Adressen können durch das Hotel aufgezeichnet werden.

Das Rauchen ist im gesamten Hotel verboten. Wird in einem Hotelzimmer geraucht, werden dem Mieter des Zimmers CHF 300.- für den zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.

12. Abwicklungen von Veranstaltungen

Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten organisiert, handelt das Hotel auf Rechnung des Gasts.

Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Das Hotel wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen Bewilligung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Hotel diese nicht selbst zu vertreten hat.

13. Handlungen, Benutzung und Haftung

13.1. Hotel: Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hinbemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von CHF 1'000.-. Als eingebracht gelten Gegenstände, welche der Gast in seinem Hotelzimmer und dem dazu vorgesehenen Tresor aufbewahrt. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.

Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

13.2. Gast: Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.

Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft und haftet für Schäden und Verluste. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

13.3. Dritter: Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

14. Tierhaltung / Hund

Hunde sind bei uns auf Anmeldung willkommen. Um ein harmonisches Nebeneinander von Gästen und Hunden zu gewährleisten, gelten im Hotel einige Regeln:

  • Hunde dürfen im Hotel nur auf Anfrage in einem unserer Hundezimmer (Standard-Zimmer) übernachten – mit dem Vorbehalt, dass er keine Schäden oder starke Verunreinigungen verursacht, welche Reparaturen oder zusätzliche Reinigungsarbeiten (Gebühr für Zusatzreinigung CHF 50.-) erfordern; diese müssten wir Ihnen in Rechnung stellen. Mit einer Haftpflichtversicherung für Ihren Hund sind Sie diesbezüglich auf der sicheren Seite
  • Gebühr pro Nacht / Hund exkl. Futter CHF 20.-
  • Zum Wohlbefinden Aller bitten wir Sie, Ihre Hunde im an der Leine zu führen, nicht auf Polstermöbel und Betten springen zu lassen
  • Wir bitten Sie, Ihren Hund nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt im Zimmer zu lassen und bitte achten Sie darauf, dass der Hund keinen übermässigen Lärm verursacht
  • Aus hygienischen Gründen ist Hunden der Zutritt zum Frühstücksbereich nicht gestattet

15. Fundsachen

Fundsachen werden für einen Monat aufbewahrt. Auf Anfrage werden die Fundsachen dem Gast nachgesandt. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

16. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.